Wohnortwechsel online melden


Ab- und Anmelden bei der Wohngemeinde– online oder persönlich

Pflicht bei einem Umzug

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden und bei der neuen Wohngemeinde anmelden.
Die Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tage nach dem Umzug.


Online erledigen: eUmzug

In den folgenden Kantonen können Sie den Umzug bequem online melden:

  • Aargau

  • Appenzell Ausserrhoden

  • Bern

  • Glarus

  • Graubünden

  • Luzern

  • Schwyz

  • Solothurn

  • St. Gallen

  • Thurgau

  • Uri

  • Zug

  • Zürich

👉 Nutzen Sie dazu den offiziellen Dienst eUmzug.
Damit können Sie sowohl Adressänderungen innerhalb derselben Gemeinde als auch Wegzüge oder Zuzüge online erfassen.

Wichtig:

  • Sie müssen volljährig und handlungsfähig sein.

  • Personen mit Wochenaufenthalt können eUmzug nicht nutzen.


Persönlich ab- und anmelden

Falls eUmzug in Ihrer Gemeinde nicht verfügbar ist, müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle erscheinen.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Heimatschein (von Ihrer alten Wohngemeinde)

  • Familienbüchlein / Familienausweis (bei Kindern)

  • Krankenkassenkarte oder Versicherungsnachweis

Bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde reicht die Mitteilung der neuen Adresse an die Einwohnerkontrolle.


Nicht vergessen: Hund anmelden

Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind verpflichtet, auch den Hund bei der neuen Wohngemeinde anzumelden (bzw. abzumelden).