Wohnortwechsel online melden
Ab- und Anmelden bei der Wohngemeinde– online oder persönlich
Wichtig beim Umzug: Sie müssen sich bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen anmelden. In den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Schwyz, Solothurn, St.Gallen, Thurgau, Uri, Zug, Zürich können Sie den Umzug online durchführen.
Bei den meisten Gemeinden müssen Sie sich persönlich ab- bzw. anmelden. In der Regel müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug bei der neuen Wohngemeinde anmelden.
An- und Abmeldung online erledigen
Ziehen Sie in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Schwyz, Solothurn, St.Gallen, Thurgau, Uri, Zug, Zürich um? Dann können Sie den Umzug online melden. Dazu steht Ihnen der Dienst "eUmzug" zur Verfügung. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.
Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht benutzen.
Persönlich ab- und anmelden
Nehmen Sie folgende Dokumente mit:
- Heimatschein, individuell oder für Paare (der Heimatschein wird Ihnen von Ihrer alten Wohngemeinde abgegeben. Einen neuen Heimatschein können Sie beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde bestellen.)
- Familienbüchlein / Familienausweis, wenn Sie Kinder haben.
- allenfalls Krankenkassenkarte oder einen Versicherungsnachweis der aktuellen Krankenversicherungs-Police.
Ziehen Sie in derselben Gemeinde um? Teilen Sie der Einwohnerkontrolle Ihre neue Adresse mit.
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer müssen auch den Hund ab- und anmelden.