Selberfahren, Fahrzeug mieten?


Selberfahren, Automieten? Beachten Sie die Nutzlast des Fahrzeuges.

Mitteilung für Umzugskunden (Juli 2009)

Ein leichtes Fahrzeug mit schweren Folgen.

Die Verwendung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 3.5 Tonnen birgt einige Schwierigkeiten mit sich. In diesem Mitteilungsblatt möchten wir Sie darüber informieren, welche "Gefahren lauern" bei der Verwendung von nicht geeigneten Fahrzeugen.

Überladen, schnell ist es passiert ...

Ein typisches Fahrzeug in dieser Kategorie hat ein Ladevolumen von 20 m3 und 1000 kg Nutzlast. Meistens sind noch 2 Personen (à 75 kg) dabei, die beim Ein- und Ausladen helfen. So verbleibt eine Nutzlast von 850 kg. Das kleine Möbelauto ist schon zu schwer, wenn es mit 6-8 m3 gefüllt ist, was nicht einmal einem Zimmer entspricht.

Ladungssicherung, ein heikler Punkt.

Oft wird Umzugsgut nicht oder nur ungenügend gesichert. Dies kann zur Folge haben, dass sich das Ladegut während der Fahrt verschiebt oder umkippt. Das Kippen der Ladung kann auch zum Kippen der Umzugscamionette führen. Auch bei einer starken Bremsung oder bei einem Unfall, kann es durch nicht gesicherte Möbel, Kisten und anderen Gegenständen zu schwerwiegenden Folgen kommen.

Ein Beispiel aus dem Alltag ...

Das Fahrzeug wird mit 1500 kg (das entspricht ca. 1 1/2 Zimmer) beladen und hat nur eine Nutzlast von 700 kg. Die Polizeikontrolle stellt die Überladung fest und somit muss das ganze Umzugsgut vor Ort ab- resp. umgeladen werden. Da sind alle geschädigt! Für den Fahrer und Firmeninhaber wird es rechtliche Folgen haben und der Umzugskunde ist der Geprellte (Schäden beim Umladen, Verspätung, einfach nur viel Ärger). Schon aus technischer Sicht ergeben sich sehr hohe Risiken (Reifen, Bremsen,Achsbelastung, Werksgarantie etc.).

Ihr Umzug soll doch in guter Erinnerung bleiben!

 

Mitteilung für Umzugskunden Juli 2009 der ASTAG Fachgruppe Möbeltransporte, Wölflistrasse 5, 3006 Bern www.astag.ch